Entwicklungen
Das mit Hansa und dem FCM war leider zu weit daneben, um es unkommentiert zu lassen. Die Haltung der Fans dort und anderswo, sich von den DFB-Strafen nicht abschrecken zu lassen, finde ich zwar prinzipiell richtig, verstehe aber in unserer speziellen Situation auch andere Sichtweisen. Wenn es nach mir ginge, würde in allen Stadien so massiv und lange gezündelt, bis der DFB wieder Gesprächsbereitschaft zu den vernünftigen und problemlos umsetzbaren Vorschlägen der Fans zeigt - leider können aber nicht alle Vereine das gleich gut verkraften, und wir sicher am wenigsten. Auch das Argument mit dem häßlichen schwarzen Rauch teile ich, davon habe ich auch noch nie etwas gehalten.
Allerdings wurde wohl in Mannheim sogar schon Rücksicht auf die finanzielle Lage genommen, da laut Strafenkatalog die Zahl der abgebrannten Gegenstände zu Buche schlägt. Kiloweise Rauch dürften wohl als ein Gegenstand gelten und damit relativ kostengünstig sein. Wenn also die Sparvariante nicht allen optischen Ansprüchen genügt hat, bitte beim DFB beschweren. Mit den zwei (?) bengalischen Fackeln und der Spielunterbrechung (wohl mehr als eine Minute, damit + 50 %) wäre man dann bei 1575 Euro. Das ist eine Summe, die man dem CFC ohne große Probleme wieder zufließen lassen kann.
Viel spannender ist aktuell, dass mit Carl Zeiss Jena endlich mal ein Verein eine gerichtliche Klärung vor einem Zivilgericht herbeiführt, worüber in den letzten Tagen recht breit berichtet wurde. Es wird sehr interessant, wie die DFB-Strafen rechtlich bewertet werden, eventuell kann das noch mal einen Ansatz bieten, wieder ins Gespräch zu kommen. Ich verstehe bis heute nicht, was gegen das Abbrennen von ausgewählter Pyrotechnik (keine Böller oder Raketen) in klar abgegrenzten und vorher ausgewiesenen Bereichen (Fan- und Gästeblöcke) zu bestimmten Zeitpunkten (zum Einlaufen der beiden Halbzeiten) spricht, wo man durch Ausgabe und Einsammeln der Pyrotechnik durch die Feuerwehr das Schmuggeln und das eigentlich gefährliche verdeckte Abbrennen unterbinden könnte. Notfalls kann man ja noch ein paar Leute zu einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz verpflichten, wenn man sich durch einen Befähigungsschein besser fühlt.