So einfach ist es nicht...
Wie gesagt, es wurden im März/April Mitglieder aufgenommen, von 2 Vorstandspersonen, wo mind. eine Person, kein im Vereinsregister eingetragens Mitglied des Vorstandes war. Sprich 1 eingetragener Vorstand hat alleine diese neuen Mitglieder aufgenommnen.
Es gibt ganz klare Urteile, die aufzeigen, das eine Mitgliederaufnahmen während der Insolvenz nach aktueller Kenntniss nicht möglich ist. Dass ist gewiss nicht für immer bindend, aber andere Auslegungen, sind eben nicht bekannt. Ich kann deine Argumentation nachvollziehen, sehe es trotzdem als sinvoll an, das auch rechtlich prüfen zu lassen. Alles andere ist eben riskant.
"Die Mitgliedschaft eines Vereins in einem Verband kann während des Insolvenzverfahrens ordentlich gekündigt werden. Es dürfen keine neuen Mitglieder aufgenommen werden. Ansonsten bleibt die Mitgliedschaft weiter bestehen. Sie ist durch die Insolvenz grundsätzlich nicht betroffen. Ebensowenig sind die Funktionen des Vorstands oder der Mitgliederversammlung betroffen. Alle Vereinsorgane bleiben also bestehen.
Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wird der Verein nach § 42 Abs. 1 BGB automatisch aufgelöst. Der Verein darf während dem Insolvenzverfahren keine Mitglieder aufnehmen. Außerdem hat der Bundesgerichtshof beschlossen (BGH Urteil 11.11.1985 – II ZR 37/85), dass auch die Mitgliedsbeiträge ausgesetzt werden – es sei denn, in der Satzung ist etwas anderes vereinbart."
Quelle: [
deutsches-ehrenamt.de]
Mir ist zudem nicht bekannt, dass es in den Aufgabenbereich des Notvorstandes fällt, welcher übrigens auch aus 3 nicht rechtssicheren Mitgliedern besteht, weitere Mitglieder aufzunehmen. Da ging es einzig darum, die MV vorzubereiten. Wäre spannend was das Amtsgericht dazu sagt.
Bleibt ja zudem noch spannend, wie der künftige Vorstand aufgestellt wird. Ich befürchte, diese 3 nicht rechtssichere Notvorstände sind da auch wieder dabei. Verstanden habe ich übrigens auch nicht, warum der zukünftige sportliche Geschäftsführer der GmbH auch einen Vorstandsposten bekommen soll.
Wir können uns drehen und wenden, wie wir wollen, dass hier Risiko eingegangen wird, kann man nicht abstreiten, und sollte bei allem gutem Gefühl auch nicht ausgeblendet werden. Hoffen wir das es gut geht.