Merkwürdig
Hier schon oft diskutiert, aber absolut aktuell, wenn man bei Google die entsprechenden Begriffe in die Suche eingibt:
Die Mitgliedschaft eines Vereins in einem Verband kann während des Insolvenzverfahrens ordentlich gekündigt werden. Es dürfen keine neuen Mitglieder aufgenommen werden. Ansonsten bleibt die Mitgliedschaft weiter bestehen. Sie ist durch die Insolvenz grundsätzlich nicht betroffen. Ebensowenig sind die Funktionen des Vorstands oder der Mitgliederversammlung betroffen. Alle Vereinsorgane bleiben also bestehen.
Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wird der Verein nach § 42 Abs. 1 BGB automatisch aufgelöst. Der Verein darf während dem Insolvenzverfahren keine Mitglieder aufnehmen. Außerdem hat der Bundesgerichtshof beschlossen (BGH Urteil 11.11.1985 – II ZR 37/85), dass auch die Mitgliedsbeiträge ausgesetzt werden – es sei denn, in der Satzung ist etwas anderes vereinbart.
Quelle: [
deutsches-ehrenamt.de]
Genau damit stellt sich nämlich die entscheidende Frage, ob seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgenommene Neumitglieder überhaupt für ein Amt im Verein kandidieren dürfen, oder ob solche Neumitglieder bei der MV ein gültiges Stimmrecht besitzen.
Old Ch@tterhand
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