Tja...
Zitat
Es fehlen halt konkrete Infos, um die Struktur der Gläubiger und das „Machtgefüge“ bei der GV einschätzen zu können
... ich denke, da wirst du oder die Öffentlichkeit schlechte Chancen haben etwas konkretes zu erfahren, da üblicherweise die Zusammensetzung der Gläubigerversammlung bzw. deren Stimmrechte und auch der Insolvenzplan (§ 234 InsO) nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind (es sei denn der Insolvenzverwalter und alle Beteiligten sind sich einig, die Öffentlichkeit auf das Genaueste zu unterrichten).
Nicht mal die Gläubigerversammlung ist i.d.R. öffentlich, sondern nur für die in § 74 InsO genannten Beteiligten.
Also, wenn du in irgend einer Form Beteiligter des kommenden Verfahrens bist, dann werden dir alle Informationen zugängig gemacht werden. Ansonsten musst du, wie der gemeine Fan auch, auf die Veröffentlichungen in den Medien warten.
Cheers!