CFC-MV 2020 wird verschoben / Abstimmung im Fanshop

24.10.2020, 12:25 Uhr | 1035 Aufrufe
Die für das Jahr 2020 geplante ordentliche Mitgliederversammlung des CFC e.V. muss leider verschoben werden. Dies gab der CFC-Vorstand gestern bekannt. Grund dafür ist der Corona-Virus und die damit einhergehenden Anordnungen des Gesundheitsamtes. Die MV 2020 soll daher zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, wo es keine Einschränkungen zur Teilnehmerzahl mehr gibt. Auf der Mitgliederversammlung hätte es einen sehr wichtigen Tagesordnungspunkt gegeben, nämlich denzur Fortführung des Vereins. Rein rechtlich ist der CFC e.V. laut Insolvenzordnung aufgelöst, aber nicht aus dem Vereinsregister gelöscht. Neben dem in Arbeit befindlichen Insolvenzplan müssen auch die Mitglieder die Fortführung des Vereins beschließen. Somit bittet der CFC-Mitglieder um die Abgabe ihrer Stimme per Mail, Brief, oder im Fanshop an einer eigens aufgestellten Wahlurne. Diese Stimmenabgabe läuft bis um 13. November 2020.

Liebes Mitglied des Chemnitzer FC e. V.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch die noch in diesem Jahr durchzuführende Mitgliederversammlung erreicht.

Die Infektionszahlen steigen und werden sich mit Sicherheit auch in den nächsten Wochen unaufhaltsam weiter erhöhen. Damit steigt auch die ganz konkrete Gefahr, dass von Seiten des Gesundheitsamtes die Durchführung der vom Vorstand ursprünglich für den 15.11.2020 geplanten ordentlichen Mitgliederversammlung untersagt wird.

Eine Reduzierung auf eine begrenzte Teilnehmerzahl durch das Gesundheitsamt ist nach dem Vereinsrecht nicht zulässig (§ 32 BGB). Aus diesem Grund hat der Vorstand in seiner Sitzung am 12.10.2020 einstimmig beschlossen, die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 auf einen Termin zu verschieben, an dem keine Gefahr mehr besteht, dass eine Corona-bedingte Absage erfolgt. Der Zeitpunkt wird daher voraussichtlich erst im neuen Jahr sein.

Wir hatten an dieser Stelle geplant, eine Außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen. Diese sollte am Sonntag, den 15. November 2020, 11:00 Uhr, im Stadion - An der Gellertstraße (Tribüne) stattfinden.

Einziger Sachverhalt

Der Verein wurde durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst gem. § 42 Abs. 1 BGB aufgelöst. Die Auflösung bewirkt aber noch nicht die Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister. Bei der Auflösung befindet sich der Verein vielmehr in einem Liquidationsstadium und ist rechtlich noch existent. Bei Abschluss und regulärer Aufhebung des Insolvenzverfahrens würde dann der Verein aus dem Register gelöscht und würde nicht mehr existieren. Diese Situation muss bekanntermaßen zwingend verhindert werden. Aus diesem Grund wird bis Ende Oktober ein Insolvenzplan vom Verein (Schuldnerinsolvenzplan) beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht. Die Annahme des Plans durch die Gläubiger hat zur Folge, dass der Verein weiterbestehen kann und nicht gelöscht wird. Hierfür sehen die gesetzlichen Vorschriften vor, dass für diesen Fall die Mitgliederversammlung als höchstes Gremium die Fortsetzung des Vereins beschließen soll (§ 42 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dieser Beschluss (sog. Fortsetzungsbeschluss) ist dem Plan gem. § 230 Abs. 1 InsO beizufügen.

Geplante Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung der Mitglieder
3. Feststellung der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Entscheidung über die Zulassung der Medienvertreter
6. Erläuterung des Beschlussvorschlages

„Die Mitgliederversammlung beschließt, dass nach Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens der Verein fortgesetzt wird. Der gleichlautende am 12.10.2020 vom Vorstand gefasste Beschluss wird damit bestätigt.“

7. Aussprache und Diskussion
8. Abstimmung über den Beschlussvorschlag des Vorstands
9. Schlusswort

Corona–bedingt, auf dringende Empfehlung des Gesundheitsamtes, wird auch diese außerordentliche Mitgliederversammlung nicht stattfinden können.

Ersatzweise wird eine Abstimmung über diesen, im Interesse des Vereins notwendigen Antrag des Vorstands im schriftlichen Verfahren durchgeführt.

Wir bitten daher jedes stimmberechtigte, volljährige Mitglied, ähnlich einer Briefwahl, per E-Mail an Mitgliederverwaltung@chemnitzerfc.de oder schriftlich per Post an Chemnitzer FC e.V. Vorstand, Gellertstraße 25, 09130 Chemnitz, seine Stimme abzugeben. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Stimmzettel in eine im CFC-Fanshop am Stadion aufgestellte „Wahlurne“ einzuwerfen.

Alle Vereinsmitglieder des Chemnitzer FC haben als Anlage zu dem Einladungsschreiben einen „Stimmzettel“ erhalten, den wir im Rahmen dieser nicht geheimen Abstimmung bitten auszufüllen und ab sofort, jedoch bis spätestens Freitag, 13.11.2020 abzugeben. Der CFC-Fanshop hat von Dienstag – Freitag von 13 - 18 Uhr geöffnet.

Verlängerte Sonderöffnungszeit am letzten Tag der Abstimmung (13.11.2020): 13 – 19 Uhr.

Aufgrund der großen Bedeutung dieses Beschlusses für unseren Chemnitzer FC e. V. bitten wir alle Mitglieder, in großer Zahl an dieser tatsächlich ungewöhnlichen Abstimmung in dieser ungewöhnlichen Zeit teilzunehmen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Vorstand

Romy Polster
Siegfried Rümmler
Michael Reichardt
Armin Causevic

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