CFC erhält die Lizenz für die Drittligasaison 2020-21

08.05.2020, 19:19 Uhr | 942 Aufrufe
CFC-WappenDer Chemnitzer FC hat vom DFB aus Frankfurt erfreuliche Post bekommen - die Lizenz für die Saison 2020-21 in der 3. Liga wurde erteilt, wobei noch geringe Nachbesserungen, zum Beispiel bei der Wartung und Funktionalität des Flutlichtes, nachgereicht werden müssen. Allerdings hat der DFB aufgrund der schwierigen Lage der Vereine in der Corona-Krise die Erteilung der Lizenz lockerer gehandhabt als sonst üblich. Beim FC Hansa Rostock findet man zur News über die Erteilung folgenden Satz: "Die diesjährigen Lizenzierungen fanden aufgrund der Corona-Begleitumstände ohne Liquiditätsprüfung statt. Diese wird erst im Oktober im Zuge der Nachlizenzierung vorgenommen." Auch beim CFC heißt es, etwas anders formuliert: "Die Kriterien des wirtschaftlichen Zulassungsverfahrens sind daher ausnahmsweise bereits durch die form- und fristgerechte Einreichung der Unterlagen erfüllt." Michael Reichardt, Geschäftsführer der CFC Fussball GmbH und Vorstand des CFC e.V., bedankte sich bei allen Helfern und Unterstützern für die konstruktive Zusammenarbeit.

Chemnitzer FC erhält Zulassung für die 3. Liga 2020/2021

Noch ist weiterhin unklar, ob die laufende Saison in der 3. Liga fortgesetzt werden kann. Erste Gewissheit für die kommende Spielzeit gibt es jedoch. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat dem Chemnitzer FC die Zulassung für die Drittliga-Saison 2020/2021 erteilt.

Damit ist der CFC, vorbehaltlich der sportlichen Qualifikation, berechtigt auch in der kommenden Saison am Spielbetrieb der 3. Liga teilzunehmen.

„Wir freuen uns sehr über den Bescheid aus Frankfurt. Uns ist es, dank des hervorragenden Zusammenspiels unserer neugewählten Gremien, gelungen, gute und für den DFB nachvollziehbare Zulassungsunterlagen zusammenzustellen. Ich möchte allen Beteiligten für die konstruktive Arbeit danken. Das Zulassungsverfahren ist ein aufwändiger Prozess, den es mit größtmöglicher Sorgfalt anzugehen gilt. Die erfolgreiche Arbeit beweist, dass wir weiter auf dem richtigen Weg sind, den CFC zukunftsfähig aufzustellen“, erklärte Michael Reichardt, Geschäftsführer des Chemnitzer FC.

Das Zulassungsverfahren des Deutschen Fußball-Bundes gliedert sich in einen technisch-organisatorischen und einen wirtschaftlichen Teil auf. Der DFB hat dem Chemnitzer FC in beiden Bereichen die Leistungsfähigkeit schriftlich bescheinigt.

Jedoch muss der CFC noch Auflagen im technisch-organisatorischen Bereich erfüllen. So muss beispielsweise der Nachweis für die Wartung und Funktion der bestehende Flutlichtanlage im Stadion – An der Gellertstraße erbracht werden.

Aufgrund der weiter vorherrschenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen Einschränkungen hat das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes Anfang April 2020 umfangreiche Anpassungen für das Zulassungsverfahren für die Saison 2020/2021 vorgenommen. Die einstimmig beschlossenen Änderungen gelten ausschließlich für die vorgeschriebenen Überprüfungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit 2020/2021. Die Kriterien des wirtschaftlichen Zulassungsverfahrens sind daher ausnahmsweise bereits durch die form- und fristgerechte Einreichung der Unterlagen erfüllt.

Von einer kompletten Aussetzung der Zulassungsverfahren hat der DFB in seinen beiden höchsten Spielklassen bewusst abgesehen. Die Erhebung der Finanzdaten, die Prüfung des technisch-organisatorischen Bereichs sowie die vorgegebenen Fristen werden grundsätzlich beibehalten.

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