NOFV verkündet Strafmaß: 12.000 € und Südtribünen-Sperre

29.04.2019, 22:30 Uhr | 1287 Aufrufe
NOFV-LogoAm heutigen Montag wurde in der Leipziger Sportschule Egidius Braun vom NOFV in der Angelegenheit "Haller-Zeremonie" verhandelt, vernommen und geurteilt. Eine schriftliche Stellungnahme hatte der CFC bereits verfasst, heute wurden noch einmal Zeugen wie Thomas Sobotzik (Vorstand Sport & Finanzen, Geschäftsführer CFC GmbH) , Steffen Wunderlich (Pressesprecher) und Thomas Uhlig (ehemaliger CFC-Vorstand und damaliger Veranstaltungsleiter) vom Sportgericht mündlich befragt. Auch Insolvenzverwalter Klaus Siemon war bei der Verhandlung zugegen. Nach vier Stunden wurde folgendes Urteil gefällt und von der CFC Fußball GmbH akzeptiert: Der Club muss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger 12.000 Euro Strafe zahlen, kann aber 5.000 Euro davon in vereinseigene Anti-Rassismus-Arbeit investieren. Beim nächsten Heimspiel am Samstag (04.05.) gegen den ZFC Meuselwitz bleibt die Südtribüne gesperrt. Zusätzlich verhängte der NOFV zwei weitere Blocksperren auf Bewährung für Meisterschaftsheimspiele in den kommenden zwei Spielzeiten. Und noch etwas fordert der NOFV in seinem Urteil: Der Verein muss mit Unterstützung externer Fachleute strategische Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus entwickeln sowie die Stellen eines Fanbeauftragten und eines Antirassismusbeauftragten besetzen.

NOFV-Richter Stephan Oberholz erklärte gegenüber TAG24: "Der NOFV hat null Toleranz gegenüber Rassismus. Mit dem Urteil ist ein deutliches Signal gesetzt worden. Der NOFV und der Chemnitzer FC haben eine gesellschaftliche Verantwortung, der sie gerecht werden müssen. Das Gericht hat im Strafmaß berücksichtigt, dass der Chemnitzer FC bereits erste Maßnahmen ergriffen und sich auf das Schärfste von den Geschehnissen distanziert hat." Für den CFC ergibt sich mit der Blocksperre die nahezu unerträgliche Situation, dass am Samstag gegen Meuselwitz sowohl Staffelsieg als auch der endgültige rechnerische Aufstieg eingetütet werden könnte - sofern der BAK einen Lizenzantrag gestellt hat - aber der harte Kern auf der Südtribüne von diesem Ereignis ausgeschlossen bleibt. Ein Aufstieg unter Ausschluss der eigenen Fankurve dürfte bisher einmalig in diesen Landen sein, und sollte jeden Funktionär, Zuschauer oder Fan wenigstens einmal kurz in den Grübelmodus versetzen.

Surftipp:
» Urteil: Dauerkarte berechtigt zu Stadionbesuch

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