Gefährliches Spiel
Wegen eines Trauerfalls in der Familie komme ich erst jetzt dazu, zu dem "treuhandkonto" was zu schreiben.
Ich halte das Kontrukt für gefährlich, weil es
a) nach § 47 InSO nicht insolvenzsicher ist.
b) der Zugriff des IV nicht ausgeschlossen werden kann.
zu a)
Ein Treuhandkonto bei der GmbH ist kein Anderkonto (welches nur Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater führen können).
Frage ist dabei, wenn die GmbH Treuhänder ist, wer ist der Treugeber ? Der Verein, das NLZ oder der Einzahler.
Zwar hat der BGH das Führen von Treuhandkonten - bei denen Dritte etwas einzahlen - aufgelockert (siehe z.B. BGH, Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 75/019. Es bedarf denooch m.E. sehr klarer Regelung zur Verwendung der Gelder. Ich sehe da im Falle der Insolvenz der GmbH ( man kann natürlich sagen, dann ist eh alles wurscht) ein gewisses Problem.
zu b)
Ob das NLZ als "Vermögensgegenstand" des Vereins vom Insolvenzverwalter überhaupt freigegeben werden konnte ist für mich immer noch fraglich. Zumindest erhebt KS ja weiterhin Forderungen.
Herr Siemon vertritt - nicht der AR und der Vorstand !! - in finanziellen Dingen aber den Verein auch gegenüber der GmbH und in der Gesellschafterversammlung derselben !!! Insoweit könnte zumindest die Freigabe von Geldern auf dem Treuhandkonto der GmbH erstmal blockieren. Haben die Verantwortlichen darüber nachgedacht ??