NOFV-Zulassung für "CFC Fußball GmbH" noch offen
06.11.2018, 14:55 Uhr | 817 Aufrufe
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width="130"
height="130"
alt="NOFV-Logo"
align="right"
hspace="5">Im
Sanierungs-Fahrplan
von
Insolvenzverwalter
Klaus
Siemon
war
der
2.
November
als
jener
Tag
vermerkt,
an
dem
der
NOFV darüber
entscheiden
sollte,
ob
die
href = "/archiv/templates/news_detail.php?nid=7053">neu gegründete "CFC
Fußball
GmbH"
am
1.
Januar
2019
das
Regionalliga-Spielrecht
vom
Chemnitzer
FC
e.V.
übernehmen
darf.
Stand
jetzt
ist:
Der
Nordostdeutsche
Fussballverband
hat
das
Thema
zwar
beackert,
ist
aber
zu
keinem
endgültigen
Ergebnis
gekommen.
Am
Sonntag
(4.11.),
wurde
CFC-Sportvorstand
Thomas Sobotzik bei
href = "https://www.tag24.de/nachrichten/cfc-chemnitz-chemnitzerfc-meuselwitz-fussball-regionalliga-spiel-851311" target = "_blank">TAG24 wie
folgt
zitiert:
"Wir müssen noch einige Dinge beim Verband nachreichen. Ich gehe fest davon aus, dass das Spielrecht wie geplant zum 1. Januar 2019 vom CFC e.V. auf die CFC Fußball GmbH übergeht." Gestern
berichtete
auch
der
href = "https://www.mdr.de/sport/fussball_rl/chemnitzer-fc-kapitalgesellschaft-entscheidung-nofv-100.html" target = "_blank">MDR über
das
Thema
Ausgliederung
und
ließ
dabei
NOFV-Geschäftsführer
Holger Fuchs zu
Wort
kommen:
"Es ist noch keine Entscheidung gefallen. Einige Unterlagen sind uns vom Chemnitzer FC noch nicht zugeliefert worden und müssen bis spätestens zum 10. Dezember 2018 nachgereicht werden. Erst dann können wir den Gesamtantrag bewerten."
Interessant
ist
bei
den
Themen
Ausgliederung
&
Spielrecht
auch
ein
Blick
in
die
href = "http://www.nofv-online.de/index.php/satzungen-und-ordnungen.html" target = "_blank">Durchführungsbestimmungen des
NOFV.
Im
Abschnitt
II
unter
§4
heißt
es
im
1.
Absatz:
class="text-small"> style="color:#404040">
1. Teilnahmeberechtigt an der Regionalliga sind nur Vereine und Kapitalgesellschaften, die die Zulassung zum Spielbetrieb erhalten haben. Die Zulassung wird jeweils für eine Spielzeit erteilt.
Dem
Chemnitzer
FC
e.V.
wurde
diese
Zulassung
für
die
Spielzeit
2018-19
erteilt.
Nun
soll
diese
ab
dem
1.
Januar
auf
die
"CFC
Fußball
GmbH"
übertragen
werden.
Beim
NOFV
steht
im
Abschnitt
I
der
Durchführungsbestimmungen
unter
§3
allerdings
folgender
Satz:
class="text-small"> style="color:#404040">
5. Auf die Zulassung kann im Laufe eines Spieljahres nicht verzichtet werden. Sie ist nicht übertragbar.
Denkbar
ist,
dass
der
NOFV
mit
dieser
Klausel
die
Übertragung
des
Spielrechts
auf
andere
Vereine
meint
-
und
nicht
innerhalb
eines
Vereins.
Ansonsten
wäre
der
Antrag
aus
Chemnitz
wohl
bereits
vom
Tisch
gefegt
worden.