Drittliga-Lizenz: DFB fordert Nachweis von 4,6 Mio Euro
24.04.2017, 15:45 Uhr | 808 Aufrufe
Der
Chemnitzer
FC
hat
bezüglich
seiner
Lizenz-Anträge
für
die
3.
Liga
und
die
2.
Bundesliga
sowohl
Post
vom
DFB
als
auch
von
der
DFL
bekommen.
Für
die
3.
Liga
hatte
der
Verein
mit
einem
Etat
von
href = "/archiv/templates/news_detail.php?nid=6522">7,5 Mio Euro geplant.
Der
DFB
fordert
nun
für
die
Drittliga-Saison
2017-18
über
einen
Betrag
von
4,6 Mio Euro
"beweiskräftige
Nachweise",
verbunden
mit
der
Bestätigung
durch
einen
Wirtschaftsprüfer.
Das
heißt,
der
CFC
muss
entweder
über
diese
Summe
Belege
(Sponsorenverträge,
anderweitige
Einnahmen)
vorzeigen,
oder
an
anderer
Stelle
sparen,
damit
dieser
Betrag
reduziert
wird.
Bis
zum
2.
Juni
hat
der
Club
dafür
jetzt
Zeit.
Im
Falle
einer
Zweitligazugehörigkeit
reduziert
sich
der
nachzuweisende
Betrag
auf
0,5
Mio
Euro.
Für
den
CFC
sind
die
geforderten
Nachweise
nichts
Neues,
denn
dieses
Prozedere
gab
es
auch
in
den
Vorjahren.
Überraschend
ist
aber
die
Höhe
der
geforderten
Summe.
Daher
wird
der
Club
gegen
den
jetzigen
DFB-Bescheid
Widerspruch einlegen.
In
der
Bild-Zeitung
äußert
sich
Vorstands-Mitglied
Stephan
Bohne
wie
folgt:
„Wir
werden
dagegen
Widerspruch
einlegen,
das
ist
ein
formaler
Akt.
Von
den
4,6
Millionen
Euro
sind
1,26
Millionen
Euro
noch
abzuziehen,
über
deren
Zusage
die
Stadt
ein
zweites
Mal
abstimmen
muss.“
Wie
die
Freie
Presse
berichtet,
erfolgt
der
Widerspruch
vor
allen
deshalb,
weil
der
Verein
Angaben,
die
der
DFB
als
zu
optimistisch
einstuft,
für
realistisch
hält.
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Offizielle Presse-Mitteilung des Chemnitzer FC:
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Der Chemnitzer FC hatte Ende Februar 2017 für die Saison 2017/2018 sowohl beim DFB als auch bei der DFL die jeweilige Lizenz beantragt. Nun sind die Bescheide zu den eingereichten Unterlagen ergangen.
DFB-Zentralverwaltung stellt Bedingungen für die 3. Liga-Zulassung 2017/2018
Die DFB-Zentralverwaltung erlegt dem Chemnitzer FC im Zuge des Zulassungsverfahrens für die 3. Liga-Saison 2017/18 folgende Bedingungen auf:
Im technisch-organisatorischen Bereich muss der Verein mit seinen Sicherheitsträgern ein abgestimmtes Sicherheitskonzept vorlegen. Hinzu kommen weitere technische Nachweise zum Stadion.
Im wirtschaftlichen Bereich muss der Chemnitzer FC einen beweiskräftigen Nachweis und die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers von Mittelzuflüssen bzw. geringeren Mittelabflüssen in Höhe von rund 4,6 Mio. Euro erbringen.
Fristende ist jeweils Freitag, der 02.06.17, um 15:30 Uhr.
Der Verein prüft derzeit die Möglichkeit eines Beschwerdeverfahrens bei der DFB-Zentralverwaltung innerhalb der gegebenen Fristen.
DFL GmbH stellt Bedingungen für die 2. Liga-Lizenz 2017/2018
Auch die DFL GmbH stellt im Lizenzierungsverfahren Bedingungen.
Im technisch-organisatorischen Bereich muss der CFC Bedingungen gemäß den Medienrichtlinien erfüllen.
Im wirtschaftlichen Bereich muss der Verein einen beweiskräftigen Nachweis und die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers von Mittelzuflüssen bzw. geringeren Mittelabflüssen in Höhe von rund 0,5 Mio. Euro erbringen.
Fristende ist jeweils Mittwoch, der 31.05.17, um 15:30 Uhr.Surftipp:»
Bild-Zeitung: CFC fehlen 4,6 Mio Euro!