Hartes Urteil des DFV! Zweifache Platzsperre für den FCK!

15.05.1970, 12:37 Uhr | 1811 Aufrufe
Am gestrigen Donnerstag wurden vom DFV die Vorfälle rund um das Heimspiel im FDGB-Pokal gegen Vorwärts Berlin (1:2) verhandelt. Am 6.5.70 war es nach dem Abpfiff zu tumultartigen Szenen gekommen, als Schiedsrichter Rudi Glöckner dem FCK-Mittelverteidiger Frank Sorge wegen Ballaufschlagens einen Feldverweis erteilte. Bereits zuvor hatte Glöckner die Menge gegen sich aufgebracht, als er dem FCK nach Foul an Vogel in der 78. Minute einen Foulstrafstoß verwehrte. Das Schiedsrichterkollektiv erreichte die Kabinen nur mit Hilfe der einschreitenden Funktionäre. Es erging folgendes Urteil gegen den FCK:

Die Rechtskommission des DFV der DDR verhandelte wegen einiger Vorkommnisse beim FDGB-Pokalspiel zwischen dem FC Karl-Marx-Stadt und dem FC Vorwärts Berlin am 14. Mai 1970. Bei dieser Verhandlung wurde festgestellt, daß der Sportfreund Frank Sorge, FC Karl-Marx-Stadt, wegen groben unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter Rudi Glöckner des Feldes verwiesen wurde. Nach Beendigung des Spieles drangen unbeherrschte Zuschauer auf das Spielfeld ein, behinderten den ordnungsgemäßen Abgang aller Akteure und wurden gegenüber dem Schiedsrichter und einem Linienrichter tätlich. Aufgrund dieser Vorkommnisse wurden folgende Erziehungsmaßnahmen festgelegt:

Gegen den FC Karl-Marx-Stadt wird eine Platzsperre für alle Spiele der Oberligamannschaft für die Zeit vom 11. Mai 1970 bis einschließlich 10. Juni 1970 verhängt. Das Oberliga-Punktspiel Nr. 164 zwischen dem FC Karl-Marx-Stadt und dem 1. FC Magdeburg findet am 20. Mai 1970, 17.00 Uhr, im Leninstadion in Altenburg statt. Das Oberliga-Punktspiel Nr. 178 zwischen dem FC Karl-Marx-Stadt und der BSG Wismut Aue findet am 30. Mai 1970, 15.00 Uhr, in Halle im Kurt-Wabbel-Stadion statt.

Alle in diesem Zeitraum der Platzsperre stattfindenden Freundschaftsspiele der Oberligamannschaft dürfen nicht im Stadt- und Landkreis Karl-Marx-Stadt stattfinden. Die Platzsperre erstreckt sich auch auf alle Spiele der Junioren-Oberligamannschaft des FC Karl-Marx-Stadt.

Sportfreund Frank Sorge, FC Karl-Marx-Stadt, erhält eine Spielsperre für den Zeitraum vom 6. Mai 1970 bis einschließlich 5. Juli 1970. Gegen den FC Karl-Marx-Stadt wird eine Ordnungsstrafe von 1000 M wegen der Verletzung der Richtlinien des DFV der DDR festgesetzt. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt der FC Karl-Marx-Stadt.

Der FC Karl-Marx-Stadt wird angewiesen, das Verfahren entsprechend auszuwerten und alle Maßnahmen einzuleiten, um bei künftigen Heimspielen die ordnungsgemäße Durchführung zu sichern. Das Urteil ist endgültig, da der FC Karl-Marx-Stadt auf die Einlegung des Rechtsmittels der Berufung verzichtet hat.

DFV der DDR, Rechtskommission, Benedix (Vorsitzender)


Urteil aus: Die neue Fussballwoche, Nr. 20, 22. Jahrgang, Seite 14

Anmerkung vom 22.03.15: Der FCK verlor aufgrund des überharten DFV-Urteils beide restliche "Heimspiele" der Saison 1969-70. Gegen den 1. FC Magdeburg gab es in Altenburg ein 0:4, gegen die Oberfreunde aus dem Lößnitztal in Halle ein 1:2. Der FCK drehte daraufhin 1970-71 eine Ehrenrunde in der DDR-Liga und stieg im Sommer 1971 mit 12 Punkten Vorsprung souverän wieder in die DDR-Oberliga auf.

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