Platzsperre für den FCK wegen Vorfällen gegen Lok!

19.03.1968, 08:20 Uhr | 2365 Aufrufe
Das ist bitter! Wegen den unrühmlichen Vorkommnissen gegen das Schiedsrichterkollektiv während des Heimspiels gegen den 1. FC Lok und nach dessen Abpfiff wurde der FCK vom DFV der DDR zu einer Platzsperre verurteilt! Das nächste Heimspiel gegen den FC Rot-Weiß Erfurt (23.03.68, 15 Uhr) soll laut Urteil nun entweder in Meerane oder in Altenburg ausgetragen werden!

Das Urteil im vollen Wortlaut aus der heutigen Fuwo:

Am 2. März 1968 fand in Karl-Marx-Stadt das Oberliga-Punktspiel zwischen dem FC Karl-Marx-Stadt und dem 1. FC Lok Leipzig statt, das vom 1. FC Lok mit 1:0 gewonnen wurde. Während des Spiels wurde der Linienrichter Schilde (Bautzen) mit Schneebällen beworfen, nachdem er die Anerkennung eines Tores durch Anzeigen einer Abseitsstellung versagt hatte. Nach Beendigung des Spiels wurde der Abgang durch Zuschauer erschwert, die auf das Spielfeld kamen. Dabei wurde das Schiedsrichterkollektiv mit Schnee und Dreck beworfen.

Die Rechtskommission des DFV hat in ihrer Verhandlung vom 15.03.68 folgende Entscheidung getroffen: Der Platz des FC Karl-Marx-Stadt wird für das nächste Punktspiel der Oberliga-Mannschaft und der Reserve gegen den FC Rot-Weiß Erfurt gesperrt. Das Spiel kommt auf neutralem Platz in Meerane zur Austragung. Falls die Austragung dort nicht möglich ist, findet das Spiel in Altenburg statt.

Die von der Disziplinarkommission des FC Karl-Marx-Stadt auf Grund der Herausstellung des Sportfreundes Manfred Matyschik festgelegte Spielsperre von sechs Wochen wurde bestätigt. Dem FC Karl-Marx-Stadt wurde aufgegeben, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die bei den im Dr.-Kurt-Fischer-Stadion durchzuführenden Heimspielen ausreichende Sicherheit gewährleisten.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der FC Karl-Marx-Stadt zu tragen. In der Begründung geht die Rechtskommission davon aus, daß unsere Oberliga-Punktspiele bedeutende Großveranstaltungen sind und erwartet werden muß, daß sich sowohl die Aktiven als auch die Zuschauer sportlich einwandfrei verhalten.

Zitat zum Urteil aus: Die neue Fussballwoche, Nr. 12, 20. Jahrgang, Seite 14

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